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Comunicaziuns de stampa
Defenüda zivica | 08.08.2025 | 09:09
Volksanwaltschaft trifft sich mit Führungsspitze des Instituts für den sozialen Wohnbau und der Abteilung Wohnbau
Gedankenaustausch zwischen Volksanwältin Meyer, WOBI-Generaldirektor Palfrader, der Direktorin der Abteilung Wohnung und Mieter des WOBI Tschenett und dem Direktor der Abteilung Wohnbau der Landesverwaltung Walder zur Wohnreform 2025 und die Anfragen der Bürger:innen.
(v.l.n.r.) Stefan Walder, Volksanwältin Veronika Meyer, Barbara Tschenett, Nathalie Peri und Wilhelm Palfrader. (Foto: Volksanwaltschaft)
Im Fokus des kürzlich stattgefundenen Treffens am Sitz der Volksanwaltschaft in der Cavourstraße in Bozen, an dem Volksanwältin Veronika Meyer und Sachbearbeiterin Nathalie Peri mit Generaldirektor Wilhelm Palfrader und Barbara Tschenett, Direktorin der Abteilung Wohnung und Mieter des Instituts für den sozialen Wohnbau (WOBI), sowie Stefan Walder, dem Direktor der Abteilung Wohnbau der Landesverwaltung teilnahmen, standen die kürzlich vom Südtiroler Landtag beschlossene Wohnreform und verschiedene Anfragen, die die Volksanwaltschaft in Bezug auf das WOBI sowie die aktuelle und künftige Beratungstätigkeit des Abteilung Wohnbau erhalten hat.
„Immer wieder wenden sich Bürger:innen mit Fragen zu gefördertem und sozialem Wohnbau an die Volksanwaltschaft. Das breite Spektrum an Themen hierzu umfasst das derzeitige Vormerksystem für Beratungen zur Wohnbauförderung, ebenso wie die Voraussetzungen für WOBI-Wohnungen, insbesondere auch für Menschen mit Behinderung, die Instandhaltung von-WOBI-Wohnungen oder auch der Lärmpegel der in einigen Kondominien der von WOBI-Mieterinnen und -Mietern beanstandet wird“, erklärt Volksanwältin Veronika Meyer. „Ein ständiger Austausch zwischen der Volksanwaltschaft und der Verwaltung ist daher unerlässlich und hilfreich, um Bürgerinnen und Bürgern rasch, kompetent und verständlich Auskunft zu erteilen“, so die Volksanwältin. „Oft geht es dabei einfach auch nur darum, dass wir den Menschen das Procedere erklären und Hintergrundinformationen vermitteln, etwa, was das derzeitige digitale Vormerkungssystem für Beratungen im Bereich Wohnbauförderung betrifft. Dass der Kalender dazu derzeit nur jeweils für zwei Monate einsehbar ist, hängt damit zusammen, dass es sich hierbei um eine Standardisierung seitens der Landesverwaltung handelt.“
Im Rahmen des Treffens wurde auch die wichtigsten Neuerungen der Wohnreform 2025 besprochen. „Im Moment erreichen uns dazu noch keine Anfragen. Aus Erfahrung wissen wir aber, dass sich dies sehr schnell ändern kann. Daher ist ein kontinuierliche Wissenstransfer zum Stand der Dinge wichtig“, unterstreicht Veronika Meyer. Dass am Treffen gleich drei Führungskräfte des Wohnbauinstituts (WOBI) und der Abteilung Wohnbau teilgenommen haben, unterstreiche laut der Volksanwältin die Wichtigkeit des Themas und das Interesse, das den Bürgerinnen und Bürgern seitens der öffentlichen Verwaltung beigemessen werde.
(VA)