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LR Theiner: "Schlichtungsstelle bestmögliches Modell"

(LPA) "Das von uns vorgeschlagene Modell einer Schlichtungsstelle in Arzthaftpflichtfragen ist eine sehr effiziente Möglichkeit, die Anliegen der Patienten zu berücksichtigen, ohne deshalb den Gerichtsweg einschlagen zu müssen." Mit diesen Worten reagiert Gesundheitslandesrat Richard Theiner auf einen offenen Brief der Verbraucherzentrale, die eine mangelnde Unabhängigkeit der Schlichtungsstelle beklagt hatte. "Wir haben uns für das nun vorgeschlagene Organisationsmodell entschieden, nachdem wir ähnliche Stellen in zahlreichen anderen Regionen untersucht haben", so Theiner.

Das von Theiner angesprochene Organisationsmodell sieht eine Schlichtungsstelle vor, die aus einem Richter, einem Juristen und einem Gerichtsmediziner zusammengesetzt ist. Zu dieser Zusammensetzung sei man gekommen, nachdem man die verschiedensten Schlichtungsgremien in den unterschiedlichsten Regionen, unter anderem auch jene im Bundesland Tirol, eingehend studiert habe. Auch mit der Ärztekammer und der Volksanwältin habe man den Vorschlag besprochen. "Es gibt eine Reihe von Gründen, warum wir uns für diese Zusammensetzung des Gremiums entschieden haben", so Theiner. So gehe es beispielsweise darum, eine Schlichtungsstelle einzusetzen, die unabhängig agieren könne: "Ein Richter, ein Jurist und ein Gerichtsmediziner sind Techniker, die keine der involvierten Parteien repräsentieren", so der Gesundheitslandesrat.

"Wir müssen uns darüber hinaus vor Augen halten, dass auch die ausgewogenste und perfekteste Schlichtungsstelle nichts nützt, wenn sie nicht von den Versicherungsgesellschaften als solche anerkannt wird, ihre Entscheidungen also auch zu entsprechenden Zahlungen führen können", so Theiner. Mit dem von ihm vorgeschlagenen Modell hätten sich die Versicherungen nun einverstanden erklärt, was den Weg für eine Umsetzung in der Praxis öffne. Auch den Vorwurf, dass es sich bei Entscheidungen der Schlichtungsstelle nicht um letztinstanzliche handle, lässt das Gesundheitsressort Theiners nicht gelten. Man habe von vornherein eine Schlichtungsstelle einrichten wollen, die zwar Entscheidungen treffe, deren Entscheidungen aber den Parteien nach wie vor die Möglichkeit einräumen, sich an die ordentlichen Gerichte zu wenden.

Was schließlich die von der Verbraucherzentrale geforderte Stelle für anonyme Beschwerden betreffen, so macht man im Landesgsundheitsressort darauf aufmerksam, dass bereits seit 15. April das Gesundheitstelefon (840 002211) existiere, das auch anonyme Beschwerden in Sachen Gesundheit entgegen nehme, denen selbstverständlich nachgegangen werde. "Derzeit halten wir diesen Service für ausreichend", so Theiner.
(Autor: chr)

chr

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