Südtiroler Landtag

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Zuständigkeit der Volksanwältin im Gesundheitsbereich bestätigt

Neues Landesgesetz eröffnet der Volksanwaltschaft neue Möglichkeiten zur Wahrung der Bürgerrechte.

Mit dem neuen Einheitstext Nr. 11 vom 9. Oktober 2020 zu den beim Südtiroler Landtag angesiedelten Ombudsstellen wurden auch einige Änderungen eingeführt, die die Volksanwaltschaft betreffen.

Ausgesprochen wichtig dabei ist die ausdrückliche Verankerung der Zuständigkeit der Volksanwaltschaft zum Schutz der Gesundheit. Mit dem Verweis auf das staatliche Gesetz aus dem Jahre 2017 wird angeführt, dass die Volksanwältin als Garantin für das Recht auf Gesundheit von Bürgerinnen und Bürgern kostenlos kontaktiert werden kann, wenn Beschwerden im Gesundheitsbereich oder zur Arbeit von Sozialfürsorgeeinrichtungen bestehen.

Die Volksanwältin kann daraufhin Einsichtnahme in die Unterlagen beantragen und zum Schutz der Patienten intervenieren.

Zudem sieht der neue Einheitstext auch die Möglichkeit vor, dass die Volksanwältin grundsätzlich bei Unregelmäßigkeiten und Mängeln der Verwaltung Empfehlungen gibt und Vorschläge macht, wie die Situation behoben werden kann. In der Maßnahme, die die Verwaltung daraufhin erlässt, kann dieser Empfehlung entsprochen werden. Bei Nichtbeachtung der Empfehlung muss die Verwaltung genau begründen, weshalb die Schlussfolgerungen der Volksanwältin nicht geteilt werden.

„Mit diesen neuen Zusätzen im Landesgesetz konnte nun Einiges noch treffender verfasst werden“, sagt Volksanwältin Gabriele Morandell. „Es handelt sich um Bereiche, in denen die Volksanwaltschaft schon seit 40 Jahren aufgrund von Beschwerden der Bürger tätig war und ist. Mit dem neuen Einheitstext wurde die rechtliche Grundlage klarer ausformuliert.“

VA

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