A future profile for the South Tyrolean Ombudsman's Office
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Im Sommer 2004 wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit dem Thema Kinder- und Jugendanwalt auseinandersetzen sollte. Auch Volksanwältin Volgger gehörte dieser Gruppe an. Laut Gesetz vom 10. Juli 1996, Nr. 14, darf die Volksanwältin Mitarbeiter mit spezifischen Angelegenheiten betrauen. Solche Spezialisten waren für den Bereich Umwelt, Sanität und Kinder- und Jugendliche vorgesehen. Bis dahin wurde aber nur eine Mitarbeiterin mit Patienten-Angelegenheiten betraut, für Kinder- und Jugendbelange wurde bisher noch keine eigene Mitarbeiterin ernannt. Der Staat war auf diesem Sektor untätig, also haben einige Regionen autonom gehandelt und einen Kinder- und Jugendanwalt auf regionaler Ebene installiert. Es war ein langgehegter Wunsch des Jugendrings, dass auch in Südtirol einen eigenständigen Kinder- und Jugendanwalt nach österreichischem Muster eingerichtet werde. Volgger war der Meinung, dass die Volksanwaltschaft durchaus in der Lage sei, die Kinder und Jugendanliegen wirksam zu vertreten.
Als sich weitere Interessensvertretungen zu Wort meldeten und ebenfalls einen eigenen Volksanwalt für ihre Belange forderten, stellte sich für die Volksanwältin „die Frage, wie sie die besonderen Anliegen berücksichtigen und gleichzeitig die Zersplitterung der Rechtseinrichtung „Volksanwaltschaft“ vermeiden kann.“ Volgger verfasste ein „Zukunftsprofil der Südtiroler Volksanwaltschaft“. Als Lösung für die verschiedenen Wünsche schwebte ihre ein „Haus der Volksanwaltschaft“ vor, welches unter einem gemeinsamen Dach neben den allgemeinen Bürgeranliegen auch spezialisierte Bereiche für Patientenanliegen und Anliegen von Kindern und Jugendlichen beherbergt. Bei Bedarf könnten in der Volksanwaltschaft weiter spezielle Bereiche ausgewiesen werden, beispielsweise für Senioren, Menschen mit Behinderung und Einwanderer. „Ziel ist die ganzheitliche und bürgerfreundliche Wahrnehmung der Anliegen, die der Notwendigkeit einzelner Sachbereiche nach Spezialisierung Rechnung trägt“, schreibt Volgger. „Das parallele Tätigwerden mehrer Strukturen soll vermieden werden; für alle Bürger soll es eine einheitliche Anlaufstelle geben, um Beschwerden im öffentlichen Bereich vorzubringen.“
Erste Schritte in Richtung Spezialisierung wurden unternommen. Um die Patientenanliegen kümmert sich ausschließlich eine Mitarbeiterin, die als eine Art Patientenanwältin arbeitet. Sie hält nun auch in den Krankenhäusern Bozen und Meran monatliche Sprechstunden ab, ist aber immer noch der Volksanwältin weisungsgebunden. Zudem wurden auf Drängen von Volksanwältin Volgger die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Schlichtungsstelle in Arzthaftungsfragen geschaffen. Die Schlichtungsstelle ist ein langgehegter Wunsch der Volksanwaltschaft. Bereits Volksanwalt Palla wies immer wieder auf die Wichtigkeit so einer Stelle hin, besonders bei angeblichen Behandlungsfehlern wäre ihre Arbeit von Vorteil für beide Konfliktparteien. Das Konzept wurde gemeinsam mit dem Ressort für Gesundheit, der Patientenvertretung des Krankenhauses Innsbruck und der Ärzte-Kammer ausgearbeitet.
Am 3. Oktober 2005 lud Volksanwältin Volgger zu einer internationalen Tagung zum Thema „Volksanwaltschaft in Europa – Zukunftsperspektiven in Südtirol“ nach Bozen ein. Neben der Kinder- und Jugendanwältin Tirols war auch der Jugendanwalt der Region Friaul Julisch Venetien, der Volksanwalt der Region Toskana, der Tiroler Patientenanwalt, der österreichische Volksanwalt und der Ombudsmann des Kantons Zürich geladen. Schlussendlich trugen auch die Ergebnisse, der bei der Tagung vertretenen Länder dazu bei, dass in Südtirol ein eigener Kinder- und Jugendanwalt eingesetzt werden sollte. Mit dem Landesgesetz vom 26. Juni 2009, Nr. 3, wurde die Kinder- und Jugendanwaltschaft in Südtirol ins Leben gerufen. Simon Tschager wurde am 6. Mai 2010 vom Südtiroler Landtag zum ersten Südtiroler Kinder- und Jugendanwalt gewählt.
Das „Haus der Volksanwälte“ wurde zum Teil auch umgesetzt. Im November 2010 ist die Volksanwaltschaft in ihren heutigen Sitz in die Cavourstraße 23 umgezogen. Im zweiten Stock befinden sich die hellen und großzügigen Büroräume. Im ersten Stock desselben Hauses sitzt die Kinder- und Jugendanwältin. Der Landesbeirat für Kommunikationswesen ist ebenfalls in diesem Haus untergebracht. Das Konzept hat sich bewährt, die Zusammenarbeit zwischen diesen drei Einrichtungen funktioniert, auch dank der räumlichen Nähe, reibungslos.
30 Jahre Volksanwaltschaft in Südtirol
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