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Laut Gesetzt ist der Volksanwalt verpflichtet, einen jährlichen Abschlussbericht über die Tätigkeit des vergangenen Jahres abzulegen. Die Jahresberichte werden dem Landeshauptmann und allen Landtagsabgeordneten zugeschickt. Auch wenn sich der spätere Volksanwalt Werner Palla über das „geringe Interesse der Politik“ an den jährlichen Ausführungen echauffiert, so sind diese Berichte wichtige Dokumente der Zeitgeschichte, weil sie die Beschwerden und Sorgen der Südtiroler Bevölkerung im jeweiligen Berichtsjahr abbilden. Von Beginn an spielten Beschwerden im Bereich Wohnen und Gesundheit die wesentlichste Rolle.
Stegers Verbesserungsvorschläge fanden zu Beginn kein Gehör, darüber zeigte sich der Volksanwalt enttäuscht. Im Abschlussbericht seines zweiten Tätigkeitsjahres wiederholte er deshalb seine Forderungen. „Die zu engen Grenzen, die dem Volksanwalt gesetzt wurden, sind ein Hemmschuh“, schreibt Steger. Anfangs stießen er und seine Mitarbeiter bei der Landesverwaltung auf Skepsis, erst allmählich gelang es ihm, ein Klima des gegenseitigen Respekts aufzubauen. Fortschrittlich zeigte sich hingegen die Gemeinde Leifers. Sie wollte sich bereits 1986 die Dienste des Volksanwaltes sichern und griff damit einer Entwicklung vor, die erst in den 1990er Jahren umgesetzt wurde. Die Gemeinde Leifers dachte dabei, dass man sich die Dienste des Landesvolksanwaltes zu nutzen machen könnte und richtete ein Schreiben an den Landeshauptmann. Dieser lehnte das Ansinnen der Gemeinde Leifers allerdings ab. Die gesetzlichen Voraussetzungen für solch eine Doppelfunktion des Landesvolksanwaltes waren noch nicht geschaffen.
Von Beginn an nahm der Südtiroler Volksanwalt an Tagungen und Diskussionen im In- und Ausland teil. Vor allem mit der Europäischen Ombudsmann-Akademie in Innsbruck herrschte ein reger Austausch. Auch in Südtirol war Steger pausenlos unterwegs und versuchte durch seine rege Vortragstätigkeit, den Bekanntheitsgrad der Institution Volksanwaltschaft im ganzen Land zu steigern. Mit Erfolg, im zweiten Jahr der Tätigkeit wurden bereits über 650 Fälle registriert. Gleich wie auch im ersten Berichtsjahr beschäftigten sich die meisten Fälle mit der Abteilung V der Landesverwaltung, sprich Raumordnung, geförderter Wohnbau und Wirtschaftsprogrammierung. Allein 150 Fälle wurden in diesem Bereich registriert. Erstmals hat Steger eine Art Interventionsbilanz erstellt. 445 Fälle konnten positiv behandelt werden, 121 negativ, 82 waren zum Zeitpunkt der Erstellung der Broschüre noch nicht abgeschlossen. Im darauffolgenden Jahr meldeten sich erstmals über 1000 Bürger beim Volksanwalt. Am meisten Fälle verzeichnete wiederum die Abteilung V. Dies hängt sicherlich mit der Wichtigkeit und den Aufgaben dieser Abteilung zusammen. Die häufigsten Anfragen betrafen die Baulandbeschaffung, die Kredite im Wohnbau und das Transportwesen. Hier ärgerten sich die Bürger vor allem über die mangelnde Erreichbarkeit entlegener Ortschaften. Auch die Interventionen bei den staatlichen Verwaltungseinheiten mehrten sich, allen voran beim Nationalinstitut für soziale Fürsorge (NIFS). Steger weist in seinem Abschlussbericht mehrmals darauf hin, dass dieses Institut gar nicht in seinen Kompetenzbereich falle, trotzdem habe er immer bereitwillig Auskunft erteilt.
30 Jahre Volksanwaltschaft in Südtirol
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