Public awareness of the Ombudsman's Office continues to rise
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Der jährliche Bericht des Volksanwaltes entfiel im Jahre 1997 und wurde von Palla erst 1998 nachgeholt. Er begründete dies mit seinem kleinen Mitarbeiterstab. Gleichzeitig beklagte sich der Volksanwalt aber auch, dass sein jährlicher Bericht „auf mangelndes Interesse bei den Politikern und den Verwaltern stoße“. 1998 haben über 2000 Menschen den Kontakt mit den Mitarbeitern der Volksanwaltschaft gesucht. Palla führt dies einerseits auf den gestiegenen Bekanntheitsgrad seiner Institution zurück. Dank seiner sehr fleißigen Vortragstätigkeit wurde der Volksanwalt und seine Aufgaben immer mehr Menschen in Südtirol bekannt. „Andererseits ist der anhaltende Aufwärtstrend bei den Erstkontakten mit der Anwaltschaft auch aufgrund der Ausdehnung des Interventionsbereiches zu erklären“, schreibt Palla in seinem Jahresbericht. Mit Inkrafttreten des Artikels 16 des Staatsgesetzes Nr. 127/97 wurden die Volksanwaltschaft der Regionen und der Autonomen Provinzen auch für die peripheren Verwaltungen des Staates, mit Ausnahme der Verteidigung, der Öffentlichen Sicherheit und der Justiz, für zuständig erklärt. Der Volksanwalt hatte zwar immer schon bei den staatlichen Stellen interveniert, wenn auch mit wenig Gewicht und Schlagkraft. Durch das Staatsgesetz wurde diese Situation jetzt legitimiert.
Im Jahresbericht 1998 tauchte erstmals ein Begriff auf, der uns noch viele Jahre begleiten wird: „Mobbing“. Immer mehr Menschen, die bei der Landesverwaltung angestellt sind, leiden unter psychologischen Problemen. Palla schlug deshalb bereits 1998 die Einrichtung eines „betriebspsychologischen Dienstes“ vor.
Ein Dorn im Auge waren Palla stets jene Beamte und Behörden, die eine Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft schlichtweg verweigerten. In einigen Fällen hätte er deshalb gerne das Disziplinarorgan auf den Plan gerufen und das zuständige Personal gemaßregelt, so wie vom Gesetz vorgesehen. Darauf hat Palla aber verzichtet, weil seiner Meinung nach gerade in diesem Punkt eine wesentliche Ungleichbehandlung vorliege. Während nämlich gegen den Beamten eine Disziplinarstrafe angestrengt werden könnte, wäre dies beim für diesen Bereich zuständigen Landesrat nicht möglich. Meistens führten die Beamten nur die Anweisungen des Politikers aus, der dann für sein unkooperatives Verhalten nicht gemaßregelt werden konnte. Palla forderte immer wieder verpflichtende Fortbildungskurse für die Beamten der Verwaltung ein. Der richtige Umgang mit Menschen kann erlernt werden, war Palla überzeugt. Letztendlich seien viele Fälle auf mangelnde Bürgernähe zurückzuführen. „Dem Beamten fehlt oft die Empathie, er fühlt sich also nicht in die Situation des Bürgers hinein. Freundlichkeit allein ist nicht gefragt, sondern es bedarf fachlicher Kompetenz, denn eine freundliche, aber falsche Aussage ist leider auch fatal. Wenn die Auskunft freundlich und fachlich korrekt ist, kann dies auch zu wenig sein, weil die Antwort oft in einer unverständlichen Beamtensprache ausgedrückt wird“, schreibt Palla in seinem Jahresbericht 1995. Der Bürger sei kein Untertan des Staates, sondern Partner der Öffentlichen Verwaltung. Am 3. März 1999 wurde Palla für die Dauer einer weiteren Legislaturperiode als Volksanwalt bestätigt.
Im Jahr 2000 ist erneut ein offener Konflikt zwischen dem Volksanwalt Palla und dem Landtagspräsidenten Hermann Thaler (SVP) ausgebrochen. Thaler wollte im Juli 2000 eigenmächtig einige Änderungen des Volksanwaltsgesetzes durchsetzen. Es ging dabei vor allem um die Zuständigkeit des Volksanwaltes bei den Gemeinden. Der Landtagspräsident, und nicht wie bisher der Volksanwalt, sollte die Konvention mit den Gemeinden abschließen. Palla lehnte diesen Punkt jedoch ab, denn das Gesetz wurde mit dem Wortlaut „Der Volksanwalt (…) kann mit den Gemeinden (…) eine Vereinbarung abschließen“ vom Landtag beschlossen. Außerdem wollte Thaler, dass die Gemeinden für die Tätigkeit des Volksanwaltes einen Beitrag bezahlen. Die bis dato gültige Regelung sah vor, dass der Südtiroler Landtag einen Beitrag festlegen kann. Palla fürchtete, “wenn die Gemeinden für die Arbeit des Volksanwaltes bezahlen müssen, dann werde sie nicht mehr in Anspruch genommen und das könne sicher nicht im Sinne der Bürger des Landes sein“. Die Änderungsanträge wurden nach längerer Diskussion schließlich von Thaler zurückgezogen.
30 Jahre Volksanwaltschaft in Südtirol
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