Outlook
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Die Zukunft des parlamentarischen Volksanwaltes liegt ohne Zweifel in Europa. Heute ist die Einrichtung des Ombudsman praktisch in allen Mitgliedstaaten der EU und des Europarats eine gefestigte und großteils auch verfassungsrechtlich verankerte Einrichtung. Auch die Europäische Union selbst hat mit dem Europäischen Ombudsman eine solche Institution geschaffen.
Alle Volksanwälte Südtirols haben im In- und Ausland regen Kontakt mit anderen Volksanwälten gehalten. Die Weiterentwicklung der Ombudsman- Idee war und ist ein großes Anliegen. 1998 wird das Europäische Ombudsman Institut (EOI) gegründet. Das EOI ist eine gemeinnützige, wissenschaftliche Vereinigung mit dem Zweck, Menschenrechts-, Bürgerschutz- und Ombudsman-Fragen wissenschaftlich zu behandeln, Forschung auf diesem Gebiet zu betreiben und die Ombudsman-Idee zu fördern. Das EOI entwickelt sich aus der Europäischen Ombudsman Akademie an der Universität Innsbruck und hat heute noch seinen Sitz in Innsbruck. Volksanwalt Heinold Steger war eines der Gründungsmitglieder und stand dem Institut von 1989 bis 1991 vor. Volksanwalt Werner Palla übte die Funktion des EOI-Präsidenten von 2002 bis 2004 aus. Am 2. April 2010 übernahm Volksanwältin Burgi Volgger als erste Frau das Amt der Präsidentin des Europäischen Ombudsmann Institutes (EOI). Am 24. September 2011 wurde sie in diesem Amt bestätigt. Heute gehören dem EOI so gut wie alle europäischen Volksanwaltschaften an. Das europäische Netzwerk hat zurzeit 101 institutionelle Mitglieder.
In den letzen Jahren war es dem EOI ein großes Anliegen, die Rolle der regionalen Volksanwälte in Europa zu stärken. Als EOI Präsidentin unterstrich Volgger im Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates (KRGE) in Straßburg die Notwendigkeit europäischer Mindeststandards für alle regionalen Volksanwälte in Europa. Diesem Anliegen ist der Kongress schließlich mit der Entscheidung 327/2011 und der Empfehlung 309/2011 nachgekommen. Volgger in ihrem Debattenbeitrag: „Die Volksanwaltschaften sind europaweit die einzigen Rechtsschutzeinrichtungen, deren Ziel es ist, durch ihren Erfolg in der Vermittlungstätigkeit das Vertrauen der Bürger in die öffentliche Verwaltung wiederherzustellen und das Verständnis des Bürgers für die Verwaltung zu stärken. Was spricht nun für den europäischen Trend hin zum regionalen Ombudsman? Das wichtigste Argument ist die Bürgernähe, dann die Bürgerfreundlichkeit und eine effiziente und unmittelbare Behandlung der Bürgeranliegen vor Ort. Es mag vermessen klingen in der heutigen Zeit, wo in der öffentlichen Verwaltung Sparen angesagt ist, anzuregen, dass die regionalen Ombudseinrichtungen in Europa weiter ausgebaut werden sollen. Als Südtiroler Volksanwältin bin ich aber zutiefst überzeugt, dass gerade ein regionaler Ombudsman sehr viel zur guten Verwaltung in den Regionen beitragen kann.“
30 Jahre Volksanwaltschaft in Südtirol
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